Ärzte und Heilberufe
Insbesondere der Berufsstand der Ärzte und Heilberufe erfordert bei Entscheidungen ein hohes Maß an betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fachkenntnissen. Durch die Zusatzqualifikation des Kanzleiinhabers als Fachberater für den Heilberufebereich können wir ein für Ihren Berufsstand zugeschnittenes Dienstleistungsportfolio anbieten. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.